Dr. Carola Tausend

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Telefon:
08141-10496
Feuerhausstraße 11a
82256 Fürstenfeldbruck

 

Praxisgebühr

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, legen Sie beim ersten Praxisbesuch ab Quartalsbeginn (Januar, April, Juli, Oktober) Chipkarte und Praxisgebühr (10 €) oder einen Überweisungsschein vor.

Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene, die eine Bescheinigung vorlegen können.

ChipkarteErst dann können Rezepte, Überweisungen, Krankmeldungen usw. ausgestellt werden. Mit der Quittung über die entrichtete Praxisgebühr können Sie in meinem Urlaub eine andere hausärztliche Praxis aufsuchen, ohne dass dort die Praxisgebühr erneut verlangt werden muß. Nachträgliche Überweisungen sind nicht möglich.

Bei einer Notfallbehandlung - in einer anderen Praxis, in der Bereitschaftspraxis in der Kreisklinik oder im ärztlichen Bereitschaftsdienst - fällt die Praxisgebühr erneut, aber nur einmal im Quartal, an.

Kostenpflichtige Leistungen

Einige Leistungen werden von den Kassen nicht oder nicht in vollem Umfang übernommen.

Nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen fallen z. B.

  • Kopien für den Eigenbedarf,
  • Atteste, Untersuchungen zu Sporttauglichkeit, Führerschein, Reisefähigkeit,
  • Beratung und Impfungen vor Fernreisen,
  • Labortests, für die es zum aktuellen Zeitpunkt keinen aktuellen Grund für einen Krankheitsverdacht gibt, die aber durchaus sinnvoll sein können.

Auch eine Reihe von empfehlenswerten naturheilkundlichen Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen, z. B.

Vor all diesen Leistungen wird ein Honorar nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart. Das Formular hierzu finden Sie hier.

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